Guteschein AGB’s

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle von der Heinrich Holler GmbH, Nordwall 78, 47798 Krefeld, ausgegebenen Gutscheine. Soweit für einzelne Gutscheinarten besondere Bedingungen gelten, gehen diese dann diesen ″Allgemeinen Geschäftsbedingungen″ vor.

2. Datenschutz

Die Heinrich Holler GmbH nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüber hinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegen.

3. Gerichtsstand, Rechtswahl

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen der Heinrich Holler GmbH und einem gewerblichen Kunden ist der Sitz von der Heinrich Holler GmbH. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Gültigkeitszeitraum

die Gutscheine der Heinrich Holler GmbH sind solange unbegrenzt gültig, bis die die Gutscheinaktion vorzeitig angekündigt, beendet wird.

5. Einlösung

Die Gutscheine können bei jedem Vertragsabschluss eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden. Einlöseberechtigt sind ausschließlich Neukunden die mit uns einen Vertrag zur Teilsanierung eingehen. Pro Auftrag ist nur ein Gutschein über 300€ einlösbar und auch nur wenn es sich um einen Neukundenvertrag handelt.

6. Berechtigung bei Einlösung

Wir sind nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen.

7. Mehrfacheinlösung

Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung des Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung, in unserem Fall Beispielsweiße die Auftragserteilung durch einen Dritten in einem bereits von uns, in unserem Falle die zur Verfügungstellung der Dienstleistung Teilsanierung, vertraglich festgesetzem Haushalt in der Vergangenheit.

8. Ansprache

Aufgrund einer besseren Lesbarkeit wird in den AGB auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.